Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (m/w/d)
Arbeiten auf der Baustelle gehen immer mit besonderen Gefährdungen einher.
Schwierige Witterungsverhältnisse, Arbeiten in Höhen, die Problemen und Herausforderungen eines nichtstationären, temporären Arbeitsplatzes und anderen Gefährdungsquellen wirken permanent auf die Beschäftigten ein. Darüber hinaus verändert sich das Projekt kontinuierlich und meist arbeiten mehrere Firmen an einem Bauprojekt.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) koordiniert die Abläufe und stimmt die Arbeiten der einzelnen Gewerke aufeinander ab, so dass nicht eine Firma zur Gefahr einer anderen Firma wird. Außerdem identifiziert er bereits während der Planungsphase Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, leitet entsprechende Maßnahmen ein, erstellt und überarbeitet den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), sorgt während der Ausführungsphase für die Einhaltung der erstellten Vorgaben, organisiert und führt Sicherheitsbesprechungen oder -begehungen durch und erstellt er die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
Termin: 16. bis 20. März 2020, in Frankfurt am Main
Fremdfirmenkoordinator (m/w/d)
Arbeiten auf der Baustelle gehen immer mit besonderen Gefährdungen einher.
Kaum ein Betrieb führt heute alle Aufgaben selbst und alleine durch. Spezielle Aufgaben werden an externe Auftragnehmer vergeben, da es intern häufig an Zeit, Personal und nicht selten dem nötigen Expertenwissen fehlt. Kritisch wird es, sobald sich Tätigkeiten zeitlich oder räumlich überschneiden – beispielsweise bei übereinander liegenden Arbeitsplätzen mit Gefahren durch herabfallende Gegenstände oder etwa bei Schweißarbeiten in der Nähe von brennbaren Materialien. Darüber hinaus kennen Fremdfirmenmitarbeiter weder die standortspezifischen Gefahren, noch wissen sie über die firmenintern gültigen Sicherheitsbestimmungen, die es im Ernstfall zu beachten und zu befolgen gilt Bescheid. Damit also nicht eine Firma zur Gefahr für die andere wird und zur Abstimmung der zahlreichen Aufgaben und Tätigkeiten bestimmen Unternehmen einen Fremdfirmenkoordinator. Er ist weisungsbefugt gegenüber den Beschäftigten des eigenen Betriebs sowie dem Personal der Fremdfirma.
Termin: 18. und 19. März 2020, in Frankfurt am Main